Recycling
Die Firma Klaus Stockinger ist Sammler & Behandler nicht gefährlicher Abfälle nach § 26 Abs. 6 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 - AWG 2002 mit vom Amt der Nö. Landesregierung erteilter Erlaubnis.
Unsere Liste für recyclebare Baustoffmaterialien laut §24a Abs.1, §25a Abs.6 Abfallwirtschaftsgesetz AWG 2002 wie Bau- und Abbruchholz, Bodenaushub, Straßenaufbruch, Schotter, Schlamm und mehr.
Um Kosten bei Abbruch – und Rückbauvorhaben zu sparen und Transportwege zu verringern, sind wir in der Lage unseren Raupenmobilen Brecher RM80 direkt vor Ort mit unserem Bagger zu bestücken.
Brecher (c) Zinner
Durch einen qualitätsgesicherten Rückbau (Rückbaukundige Personen: Klaus Stockinger, Walter Lugmayr) nach der Recyclingbaustoffverordnung 2016, können wir die Produktion vom ALSAG freien Qualitätsmaterial gewährleisten.
Können Abbruchmaterialien aus technischen Gründen vor Ort nicht verwertet und verwendet werden, steht unsere Recyclinganlage mit 6000 m² Lagerfläche am Standort Gewerbepark Pölla 20 in 3353 Seitenstetten zur Anlieferung zur Verfügung.
In unserer Anlage sortieren und verwerten wir das Abbruchmaterial Beton, Asphalt, Bauschutt und mineralische Baurestmassen zu wertvollen, wiederverwertbaren Rohstoffen in bester Qualitätsklasse. Anwendung finden diese als Unterbau im Wegebau, frostsichere Tragschicht im Straßenbau, Verfüllungen, Oberflächenbefestigungen, etc.
Durch regelmäßige Schulungen bleiben wir für Sie am Puls der Zeit und am aktuellen Stand der Normen und Gesetze.
Mitglied bei BRV Österreichischer Baustoffrecyclingverband
Mitglied im Arbeitskreis "Rettet die Forstheide"
Anlieferungen werden wie folgt deklariert
Bauschutt
rein, recyclingfähig
Mauerwerk, Ziegelsteine, Dachziegel, Betonziegel, Zementreste, Tonziegel, Klinkersteine, Natursteine, Plastersteine, Betonabbruch, Estrichunrein, recyclingfähig
Verunreinigungen durch Fliesen, Keramik, Restmüll, Ytong, Heraklith, Aushubunrein, nicht recyclingfähig
Mauerwerk aus landwirtschaftlichen Stallungen und Kaminmauerwerk
Betonabbruch
rein klein recyclingfähig, < 60 x 60 cm
rein groß recyclingfähig, > 60 x 60 cm
Großteile recyclingfähig Kantenlänge über 2 m
armiert (hoher Eisenanteil)
unrein, recyclingfähig
unrein, nicht recyclingfähig
Asphaltaufbruch
rein, recyclingfähig
unrein, recyclingfähig
nicht recyclingfähig
Schlackenasphalt und Teerasphalt werden nicht angenommen
Bodenaushub
rein mit grundlegender Charakterisierung
(lose m³ ≙ 1,6 to)rein ohne grundlegender Charakterisierung
(lose m³ ≙ 1,6 to)
Bodenklassen
Bodenklasse 1: Oberboden (Mutterboden, Humus, Zwischenboden) Typische Lösegeräte bei händischer Arbeit: Stichschaufel, Spaten.
Bodenklasse 2: wasserhaltender, fließender Boden (Schöpfboden) Typische Lösegeräte bei händischer Arbeit: Schlammschaufel, Schöpfgefäß.
Bodenklasse 3: leicht lösbarer Boden (loser Boden) Typisches Lösegerät bei händischer Arbeit: Wurfschaufel.
Bodenklasse 4: mittelschwer lösbarer Boden (Stichboden) Typische Lösegeräte bei händischer Arbeit: Stichschaufel, Spaten.
Bodenklasse 5: schwer lösbarer Boden (Hackboden) Typische Lösegeräte bei händischer Arbeit: Krampen, Spitz- und Breithacke.
Bodenklasse 6: leicht lösbarer Fels (Reißfels) und Schrämboden Typische Lösegeräte bei händischer Arbeit: Brechstange, Meißel und Schlägel.
Bodenklasse 7: schwer lösbarer Fels Typische Löseart: Sprengen.
Formulare zum Download
Abfalldokumentation für eine Kleinmenge max. 750 t
Aushubinformation für eine Kleinmenge max. 2000 t
Ausnahmebestätigung z.B. für Linienbauwerke
Zertifizierungen
Leistungserklärung Recycling U-A
Leistungserklärung Recycling U-B
Bestätigung WpK-Konformität
Bestätigung WpK-Konformität 2019
Bestätigung WpK-Konformität 2020
Bestätigung WpK-Konformität 2021
Bestätigung WpK-Konformität 2022
Bestätigung WpK-Konformität 2023
Zulässige Einsatzbereiche und Verwendungsverbote Recyclingmaterialien